Urheberrecht Musik Schweiz - so können Sie es umgehen!

Urheberrecht Musik

Im heutigen Multimediazeitalter wird immer mehr Musik für Mulitmediabeiträge (Bilder, Filme, Videos etc.) benötigt. Dabei kommt man aber zwangsläufig in Berührung mit dem Urheberrecht (Urheberrecht Musik) und allfälligen benötigten Lizenzen. Da in diesem Bereich verbreitet etwas Unklarheit herrscht, möchte ich hier kurz die wichtigsten Begriffe erklären. Im Weiteren werde ich auch ​sehr günstige Möglichkeiten aufzeigen, mit denen man die sonst übliche Anwendung des Urheberrecht Musik umgehen kann!

Das Urheberrecht Musik

Jedes geschaffene Werk ist automatisch urheberrechtlich geschützt. Das heisst, wenn ein Musiker/Komponist Musik komponiert, liegt automatisch das Urheberrecht dafür bei ihm. Diese Musik darf nun nicht einfach so weiterverwendet werden ohne Erlaubnis des Urhebers (Komponisten).

Verwertungsgesellschaften (SUISA, GEMA, etc.)

Nun ist es so, dass viele Musiker ihre Musik bei der landeseigenen Verwertungsgesellschaft anmelden. Das ist in der Schweiz z.B. die SUISA in Deutschland die GEMA. Ist die Musik bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet, fällt diese unter die Verwendungs- und Lizenzierungsvorschriften der Verwertungsgesellschaft. Das heisst, es fallen bei der Verwendung von solcher Musik Lizenzgebühren an, welche je nach Aufwand berechnet werden, von den Verwertungsgesellschaften eingezogen und dann an die entsprechenden Urheber verteilt werden.

Wenn nun suisa-und gema-pflichtige Musik z.B. für ein Youtube-Video verwendet wird, fallen regelmässige Lizenzierungsgebühren an. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Originalsong, ein Cover der eigenen Band oder sogar nur eine eigene Piano-Coverversion verwendet wird. In diesem Fall werden folgende Rechte tangiert und es müssen dafür widerkehrende Lizenzen gezahlt werden:

Musikalisches Urheberrecht

Das musikalische Urheberrecht (Urheberrecht Musik) ist über die Verwertungsgesellschaft geregelt. Hier müssen in diesem Beispiel eines Youtube-Videos für die dafür verwendete Musik regelmässige Lizenzierungsabgaben bezahlt werden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob nur eine eigene Aufnahme des Songs verwendet wird oder das Original selbst - beides ist in gleichem Masse lizenzierungspflichtig.

Synchronisationsrecht

Das Synchronisationsrecht liegt beim Musikverlag. Dem Verlag müssen für die Verwendung eines von ihren Musiktiteln regelmässige Lizenzierungsabgaben bezahlt werden. Auch hier spielt es keine Rolle, ob es sich um den Originalsong (Aufnahme) handelt oder bloss um eine eigene Cover-Version.

Produzentenrecht

Dieses Recht wird nur tangiert bei Verwendung von nicht selber produzierten Aufnahmen (Originalaufnahme, Coverversion von anderer Band). In diesem Fall fallen auch noch Abgaben für die Produzentenrechte beim entsprechenen Musiklabel an.

Rechnet man all diese Abgaben zusammen, werden schnell für einen einzigen Song (eigenes Cover) auf Youtube je nach Song zwischen 500 - 3000 CHF pro Jahr fällig (Angaben gemäss eigener Recherche bei einigen Verlagen). Wer die Musik nicht korrekt lizenziert, riskiert eine Klage der Urheberrechtsinhaber.

Lizenzfreie Musik

Liznzfreie Musik ist leider ein etwas verwirrender Begriff. Den sie ist eigentlich nicht lizenzfrei, aber frei von Verwertungsgesellschaften. Effektiv ist es so, dass die Lizenz für die Verwendung solcher Musik gleich beim Erwerb mitgekauft wird, was sich natürlich im Preis niederschlägt. Allerdings fallen nachher keine weiteren Abgaben mehr an - die Musik ist ja nicht zur Verwertung angemeldet und somit suisafreie, gemafreie Musik. Dies ist schlussendlich natürlich viel günstiger als nicht suisa-oder gemafreie Musik. Lizenzfreie Musik findet man als Auftragskompositionen oder Production Music.

Auftragskomposition

Eine Auftragskomposition ist nichts anderes als eine extra für den Auftraggeber angefertigte Komposition. Diese ist massgeschneidert auf das entsprechende Projekt (z.B. Video). Eine solche Kompostition wird lizenzfrei verkauft, sprich nach Erwerb dieser Komposition darf sie ohne weitere Abgaben verwendet werden. Dabei wird zwischen exklusiver und nicht-exklusiver Nutzung unterschieden:

Exklusiv

Die Nutzung einer exklusiven Komposition ist auf einen Anwender beschränkt. Dies wird meist bei Musik für Werbung so gehandhabt, den man möchte ja einen besonderen Wiedererkennungswert durch die Musik, was natürlich nicht optimal ist, wenn dieselbe Musik in anderen Werbefilmen auch verwendet wird.

Non-Exklusiv

Die Nutzung einer non-exklusiven Komposition ist nicht nur auf einen Anwender beschränkt. Sie wird zwar extra für den Auftraggeber angefertig, kann aber vom Komponisten auch an weitere Anwender verkauft werden. Dafür ist sie natürlich entsprechend günstiger.

Production Music

Die ​günstigste Variante für lizenzfreie Musik ist sogenannte Production Music. Dies ist vorproduzierte Musik welche sozusagen ab Lager verfügbar ist. Sie wird deshalb auch Stock-Music genannt. In diesem Bereich gibt es sogar Musik, welche gratis verwendet werden darf ohne irgendwelche Lizenzabgaben bezahlen zu müssen. Mit Production Music kann man ohne grosse Kosten zum Beispiel legale Musik für Youtube erwerben. ​

​Musik ​​von Komponist Daniel Hunziker ​erhalten Sie bereits ab einmaliger Zahlung von nur 16 Dollar pro Soundtrack inklusive Standardlizenz (z.B. für Youtube).

  • Walter Gmür sagt:

    Wie sieht es aus wenn ich für ein kurzes Video, 20 Sekunden eines Musikstückes verwende oder was man auch hin und wieder sieht, Ausschnitte von besuchten Konzerten!??!

    • Danke für die gute Frage. Leider ist es so, dass praktisch alles verboten ist, auch wenn es oft gemacht wird. Sobald ein Musikstück in einem Video oder Audio erkennbar ist (ist meist ab wenigen Sekunden der Fall), wird das Ganze leider lizenzpflichtig.

  • Markus sagt:

    Ich recherchiere seit Stunden und frage mich was eigentlich nicht stimmt.

    Auf der einen Seite sind Portale wie YouTube voll von Coverversionen, Instrumental Tutorials usw., wo ich mir in den meisten Fällen sicher bin, das diese einfach „hochgeladen“ wurden und gut ist.

    Auf der anderen Seite bekomme ich nicht raus-recherchiert, was ich tun müsste, um auf meiner Website ein Cover (streaming, ohne Download) ohne Gewinnerzielungsabsicht zu veröffentlichen, ohne 30-seitige Texte zu lesen, nach denen ich hinterher genauso schlau bin, wie vorher. In den Foren wird auch nur aufeinander eingeprügelt weil keiner wirklich etwas weiß und es meistens in Diskussionen endet.

    Irgendwas stimmt nicht in Deutschland. 😉

    • Ja, das ist leider effektiv nicht so einfach, die richtigen Infos rauszukriegen. Auf YouTube ist definitiv vieles nicht ganz so legal bei den Coverversionen – wird aber trotzdem oftmals geduldet.

      Für einen Stream auf der eigenen Website benötigt es in der Schweiz bloss eine entsprechende Meldung bei der SUISA (Synonym zu GEMA). Da kann dann per Zahlung eines relativ kleinen Betrags eine solche Verwendung lizenziert werden. Falls noch nicht gemacht, würde ich daher einmal bei der GEMA nachfragen. Hoffe es klappt dann so ohne viel weiteren Aufwand!

  • Urs zimmerli sagt:

    Was ist, wenn ich Tonaufnahmen, die nachweislich alter als 20,30 und mehr Jahre alt ist , mit anderen Songs aus dieser Zeit zusammen auf einen Tonträger produziere uns zum Verkauf anbiete?
    In Deutschland glaube ist solche alte Musik gema befreit?

  • Ich habe irgendwo gelesen, dass im ganzen Europa Musik frei verwendbar ist, wenn es für „educational purposes“ ist. Man muss also für die Musik nicht zahlen. Stimmt das?

    • Danke für die Frage – leider habe ich sie erst jetzt gesehen…
      Meines Wissens ist dem mindestens online nicht so. Wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet zwecks Unterricht zur Verfügung gestellt werden, ist dafür praktisch immer eine Lizenz nötig. Sogar auch dann, wenn die Inhalte nur spezifischen Schülern per z.B. Passwort und Login zugänglich sind. Beim Unterricht vor Ort gelten weniger strenge Regeln. Songs können hier grundsätzlich frei unterrichtet werden, Noten, Leadsheets und Audioaufnahmen müssen aber auch grundsätzlich gekauft oder sonst selber erstellt werden.

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